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Bausparen für Kinder

Es ist nie zu früh, an die Zukunft Ihrer Kinder zu denken. Gerade, wenn sie noch klein sind, lohnt es sich, vorausschauend zu planen und wertvolle Zeit zu nutzen. Schaffen Sie Ihrem Kind durch einen Bausparvertrag ein finanzielles Fundament, zum Beispiel für Ausbildung oder Wohneigentum, also für ein Zuhause ohne dauerhafte Mietbelastung. Wie das geht, zeigen wir Ihnen gern gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Vorteile

Nachhaltiges Geschenk machen

Sicheres Finanzpolster aufbauen

Staatliche Förderung nutzen

Schenken Sie eine mietfreie Zukunft

Zu Beginn ein Beispiel: Lina ist 6 Jahre alt. Ihre Eltern möchten ihr zum 18. Geburtstag Startkapital schenken – etwa für ein Auslandssemester oder die eigenen vier Wände.1 Darum schließen sie für Lina einen Bausparvertrag im Tarif FuchsStart ab. Durch monatliche Einzahlungen sparen sie Geld für ihre Tochter an. Außerdem profitiert Lina von weiteren finanziellen Vorteilen, beispielsweise dem Junge-Leute-Bonusund dem Zinsplus3.

Sicher Eigenkapital aufbauen

Je früher Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft des Kindes legen, desto mehr lässt sich im Lauf der Jahre daraus machen. Geeignet ist hier zum Beispiel die Tarifvariante FuchsStart.

Bonus mitnehmen

Den Junge-Leute-Bonus2 der Bausparkasse Schwäbisch Hall in Höhe von 200 Euro gibt's einmalig für Personen unter 28 Jahren.

Extrazins nutzen

Sparen Sie bis zur Zuteilung des Bausparvertrags, winkt zum Beispiel im Tarif FuchsStart ein Zinsplus, das den Guthabenzins auf 0,45 Prozent erhöht.3

Guthaben frei verwenden

Ob das Kind das Ersparte einmal in die eigenen vier Wände steckt oder lieber als finanzielles Polster für Ausbildung oder Studium verwendet, entscheidet es später selbst.1

Ab 16 Jahren Förderung einheimsen

Der Staat unterstützt Jugendliche ab 16 Jahren beim Bausparen mit der Wohnungsbauprämie. Ein eigenes Einkommen ist nicht nötig. Gibt es ein regelmäßiges Gehalt, zahlt später das arbeitgebende Unternehmen eventuell vermögenswirksame Leistungen. Darauf gewährt der Staat zusätzlich die Arbeitnehmer­spar­zulage.

Günstiges Darlehen ermöglichen

Über einen Bausparvertrag sichern Sie dem Nachwuchs die Chance auf ein Bauspardarlehen mit günstigem und stabilem Zins in der Zukunft.

Was Sie noch wissen sollten

  • Sie können einen Bausparvertrag für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind abschließen. Es wird in jedem Fall die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten per Unterschrift benötigt.
  • Ob Geburtstag, Taufe, Ostern oder Weihnachten: Sowohl Eltern als auch Verwandte oder befreundete Personen – Patinnen und Paten eingeschlossen – dürfen jederzeit Geld in den Bausparvertrag des Kindes einzahlen.
  • Ein zusätzliches finanzielles Polster bauen Sie mit einem privaten Altersvorsorgedepot auf, beispielsweise der Frühstart-Rente. Sie setzt auf Chancen am Kapitalmarkt. Die Empfehlung der Heimatexpertinnen und -experten lautet „Wände und Rente“.

 

Tipp

Bekommen Sie Kindergeld, lässt sich davon ein Teil für den Bausparvertrag des Kindes verwenden.

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1 Personen unter 25 Jahren können einmalig nach 7 Jahren über ihr per Wohnungsbauprämien gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.

2 Einmalig nur für Personen unter 28 Jahren in der Tarifvariante FuchsStart; die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, weitere Voraussetzungen gemäß Paragraf 3 ABB.

3 Weitere Voraussetzungen gemäß Paragraf 3 ABB; die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.